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Digitalisierung im Baugesuchsverfahren

Elektronisches Baugesuchsverfahren
Gestützt auf die Änderung der Planungs- und Bauverordnung (PBV) wird das Baubewilligungsverfahren zukünftig digital erfolgen. Daher wird vom Kanton für sämtliche Verfahren (Baugesuche, Vorabklärung, Meldung Abbrucharbeiten, Meldung Solaranlage usw.) neu ein elektronisches Baugesuch «eFormular» eingeführt. Die Übermittlung mit dem alten pdf-Formular ist ab dem 30. November 2023 nicht mehr sichergestellt. Der Link für die Baueingabe ist auf der Homepage des Regionalen Bauamt Oberseetal (RBO) im Online-Schalter / Formular / eFormular (Baugesuch, Vorabklärung, Meldung Abbrucharbeiten, Meldung Solaranlagen) aufgeschaltet. Für die Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im elektronischen Baugesuchformular ist die Eingabe eines eigenständig unterzeichneten und eingescannten Baugesuchsformular (Unterschriftenblatt) im pdf-Format als Beilage erforderlich. Ferner ist weiterhin dazu die Baueingabe (Formulare und Planunterlagen 3-fach) in Papierform beim RBO einzureichen, da die Umsetzung mit der digitalen Unterschrift noch nicht sichergestellt werden kann.

Anwendung der öffentlichen Auflage der Baugesuche
Die Gemeinde hat Baugesuche gleichzeitig ortsüblich, im Internet und falls erforderlich – in anderer Form, insbesondere im Kantonsblatt, öffentlich bekannt zu machen (§ 58 Abs. 1 PBV). Das Baugesuchsformular ist mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitzustellen. Die Gemeinde hat das Passwort auf individuelle Anfrage hin bekannt zu geben (§ 58 Abs. 2 PBV). Diesbezüglich wird in Zusammenarbeit mit dem Webseitenanbieter eine digitale Passwort-Lösung erarbeitet. Das Passwort zur Einsichtnahme soll via Mobile-Registrierung digital abgefragt werden können (analog Grundeigentümer-Abfrage Grundbuch). Mit dem Passwort, welches via SMS zugestellt wird, erhält man den Zugriff auf die Gesuchsunterlagen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung werden sämtliche Baugesuche spätestens ab dem 01. Januar 2024 auf der RBO Homepage unter Auflagen öffentlich publiziert. In den RBO Gemeinden (Ballwil, Eschenbach, Inwil) erfolgt ab sofort keine öffentliche Auflage der Baugesuche in Papierform mehr. Im RBO steht jedoch ein Bildschirm zur Verfügung, auf welchem während den Schalteröffnungszeiten die öffentlich publizierten Baugesuche eingesehen werden können.

Anwendung in RBO Gemeinden
Das RBO wendet die oben umschriebene elektronische Baueingabe und die öffentliche Auflage der Baugesuche in Absprache mit den Gemeinderäten von Ballwil, Eschenbach und Inwil an. Bei allfälligen Fragen dazu steht Ihnen das RBO gerne zur Verfügung.